Rechtsprechung
BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1983, 314
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Ist das der Fall, so ist eine Entlastung nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (vgl. BayObLGZ 1983, 314, 318 f; BayObLG, ZMR 1999, 185, 186;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 561;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 162). - BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit
Das in der Teilungserklärung für die Abrechnung vorgesehene Beschlußverfahren ohne eine Versammlung erfaßt nicht zugleich die Entlastung des Verwalters (BayObLGZ 1983, 314, 319;… Weitnauer, aaO, § 28 Rdn. 17). - BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Die Billigung der Jahresabrechnung kann die Entlastung des Verwalters umfassen; maßgebend ist die Auslegung des Eigentümerbeschlusses (Anschluß an BayObLGZ 1983, 314).Der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung (§ 28 V WEG) legt im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (vorbehaltlich der Ungültigerklärung gem. § 23 IV WEG) bindend fest, welche Einnahmen zu verzeichnen und welche Ausgaben als Lasten und Kosten der Gemeinschaft i. S. des § 16 II WEG zu behandeln (und demgemäß in den Einzelabrechnungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem jeweils maßgebenden Verteilungsschlüssel zu verteilen) sind (vgl. BGH, NJW 1985, 912; BayObLGZ 1983, 314 (319); Weitnauer, JZ 1985, 934).
Unter Entlastung wird die Erklärung verstanden, daß den Teilhabern der Gemeinschaft gegen den Verwalter aus den in der Abrechnung dargestellten Verwaltungshandlungen und Vorgängen keine Ansprüche ) mehr) zustehen, soweit sie den Beschließenden bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLGZ 1983, 314 (318) m. Nachw.; …
Wesensnotwendig enthalten ist die Entlastung im Beschluß über die Jahresabrechnung nicht (BayObLGZ 1983, 314 (319)).
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern möglicherweise Ansprüche gegen den Verwalter zustehen und auch kein Anlaß besteht, aus besonderen Gründen auf diese Ansprüche zu verzichten (vgl. BayObLGZ 1983, 314 (318 f.)).
- OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06
Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des …
Daraus folgt, dass Gründe für die Missbilligung der Verwaltertätigkeit vorliegen können, auch wenn die Jahresabrechnung richtig ist, z.B. wenn der Verwalter unberechtigte Ausgaben vorgenommen, diese aber in der Jahresabrechnung richtig dargestellt hat (BayObLGZ 1983, 314/319 f.;… Müller Rn. 1063). - LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist
Daraus folgt, dass Gründe für die Missbilligung der Verwaltertätigkeit vorliegen können, auch wenn die Jahresabrechnung richtig ist, z.B. wenn der Verwalter unberechtigte Ausgaben vorgenommen, diese aber in der Jahresabrechnung richtig dargestellt hat (Oberlandesgericht München ZMR 2007, 988; BayObLGZ 1983, 314/319 f.;… Müller Rn. 1063). - BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den …
Der Mehrheitsbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLGZ 1975, 161/165 f.; 1983, 314/318).Soweit den Wohnungseigentümern gegen den Verwalter Ansprüche zustehen, widerspricht seine Entlastung - jedenfalls wenn keine besonderen Gründe dafür sprechen, sie gleichwohl zu erteilen - dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (BayObLGZ 1983, 314/318 f.).
- BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97
Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …
Die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis bezüglich solcher Vorgänge, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren; sie beinhaltet insoweit die Billigung der Geschäftsführung und den Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (vgl. BayObLGZ 1983, 314, 318; 1987 86, 94; BayObLG WE 1989, 144 f.; OLG Düsseldorf WE 1997, 67 f.;… Weitnauer/Hauger § 28 Rn. 31). - LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14
Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!
Hieraus ergibt sich allein, dass die Billigung der Jahresabrechnung die Entlastung des Verwalters umfassen kann; maßgebend ist jedoch die Auslegung des Eigentümerbeschlusses (vgl. etwa BayObLGZ 1987, 86; BayObLGZ 1983, 314). - BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung
Dessen Entlastung (zur Wirkung siehe BayObLGZ 1983, 314/318) entspricht dann nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, ohne dass hier darauf eingegangen werden muss, ob die Entlastung nicht unabhängig davon ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht (Köhler ZMR 1999, 293/295 m.w.N.). - BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …
Die Genehmigung der Jahresabrechnung und die Entlastung der Verwaltung sind zwei verschiedene Fragen (BayObLGZ 1983, 314/319). - BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86
Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine …
- AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
Bereicherungsrechtlicher Rückerstattungsanspruch trotz Entlastungsbeschlusses?
- BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ; …
- BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …
- BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 2 Z 136/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Kosten; Umlage; Instandhaltung; …
- BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87
Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit …